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Ort:
Lüneburg(370km entfernt)
Startdatum:
01.08.2026
Dauer:
2 Jahre
Arbeitszeit:
Vollzeit
Erforderlicher Abschluss:
Mittlerer Abschluss
Übernahme möglich
Das Finanzamt Lüneburg ist zuständig für die Verwaltung und Einnahme der Steuern in Stadt- und Landkreis Lüneburg. Du denkst, Steuerrecht ist langweilig oder trocken? Die Arbeiten im Finanzamt sind sehr vielfältig und abwechslungsreich. Jede Steuererklärung ist so individuell wie Du und ich und bietet andere Sachverhalte.
Es gibt bei uns verschiedene Einsatzmöglichkeiten, im Innen- und Außendienst (Betriebsprüfung), als Dozent/-in in der Steuerakademie, im Landesamt für Steuern Niedersachsen, in der IT-Abteilung, im Finanzministerium sowie bei der Steuerfahndung. Und dafür suchen wir Dich!
Deine Ausbildung zur Finanzwirtin/zum Finanzwirt dauert zwei Jahre. In dieser Zeit befindest Du Dich bereits im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Während der Ausbildung wechseln berufspraktische Ausbildungsabschnitte hier im Finanzamt und fachtheoretischer Unterricht an der Steuerakademie Niedersachsen einander ab.
Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt auf dem Steuerrecht. Daneben wirst du aber auch im Umgang mit den erforderlichen IT-Programmen geschult und erhältst Kenntnisse im Bereich Kommunikation, Bürgerorientierung, Zeitmanagement und politische Bildung.
Nach der Ausbildung ist der Einsatz in den unterschiedlichsten Bereichen der Steuerverwaltung möglich.
- eine duale und anspruchsvolle Ausbildung (während des theoretischen Teils Unterbringung im Wohnheim)
- ein hohes Einstiegsgehalt (1.410,- EUR brutto)
- eine sinnvolle Tätigkeit
- Work-Life-Balance
- einen sicheren Arbeitsplatz (Beamtenstatus bereits während der Ausbildung)
- gute Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten
- beitragsfreie Altersvorsorge
- eigenes Tablet
Wenn Du Interesse an Teamarbeit hast, Verhandlungsgeschick, wirtschaftliches Verständnis sowie Initiative und Verantwortungsgefühl besitzt, dann bist Du bei uns richtig.
Einstellungsvoraussetzungen:
- Realschulabschluss (oder gleichwertiger Bildungsstand)
- EU-Staatsangehörigkeit
- Gesundheitliche Eignung
- Keine Vorstrafen
- Höchstalter 39 Jahre