Du hast Freude am Umgang mit Menschen, Zahlen und moderner Informations- und Kommunikationstechnik sowie Interesse an der Anwendung von Gesetzen? Verfügst Du darüber hinaus über Organisationstalent, wirtschaftliches Verständnis, Entscheidungsfähigkeit und persönliches Engagement? Dann bist Du hier richtig! Die Stadt Melle sucht zum 01.08.2023 Auszubildende für den Beruf Verwaltungsfachangestellte*r - Kommunalverwaltung (d/m/w)
Ort
Melle
Tätigkeit
Ausbildung
Beginn
01.08.2024
Arbeitszeit
Vollzeit
Dauer
3 Jahre
Bewerbungsfrist
17.09.2023
Übernahme
Übernahme möglich
Erforderlicher Abschluss
- Mittlerer Abschluss (Real und vergleichbar)
Weitere akzeptierte Abschlüsse
- Fachhochschulreife (allg. oder fachgebunden)
- Abitur (allg. oder fachgebundene Hochschulreife)
Bruttogehalt pro Monat
1.018€
1.068€
1.114€
Zusätzlich gibt es Sonderzahlungen.
Berufsfelder
Aufgaben
Während der dreijährigen Ausbildung eignest Du Dir praktische Kenntnisse in den einzelnen Ämtern der Verwaltung an. Du lernst u. a. das Beraten von Bürgerinnen und Bürgern, das Prüfen von rechtlichen Fragestellungen und das Vorbereiten von politischen Beschlüssen. Wirtschaftliche Zusammenhänge in einer Kommunalverwaltung werden ebenfalls in einigen Bereichen vermittelt. Das theoretische Wissen erlangst Du während des Besuches der Berufsbildenden Schulen am Schölerberg in Osnabrück sowie im Rahmen eines dienstbegleitenden Unterrichts und in Vorbereitungslehrgängen für die Zwischen- und Abschlussprüfung, die ebenfalls in Osnabrück stattfinden.
Profil
- mind. guter Realschul- oder höherer Bildungsabschluss
- mind. befriedigende Leistungen in Deutsch und Mathematik
- Interesse an der Anwendung von Gesetzen sowie an
- kommunalpolitischen Themen
- gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise
- Selbstständigkeit und Zuverlässigkeit
- Kontaktfreudigkeit und Teamfähigkeit
Das bieten wir
- Betreuung durch ein qualifiziertes Ausbilderteam
- Bereitstellung eines Notebooks
- Weiterbildungsmöglichkeiten
- flexible Arbeitszeiten
- gute Übernahmechancen
- eine Vergütung nach dem TVAöD