Ort
Neustadt/Rbge.
Tätigkeit
Ausbildung
Beginn
01.09.2025
Arbeitszeit
Vollzeit
Dauer
2,5 Jahre
Bewerbungsfrist
31.01.2025
Übernahme
Übernahme möglich
Erforderlicher Abschluss
- Hauptschulabschluss (auch qualifizierender)
Weitere akzeptierte Abschlüsse
- Mittlerer Abschluss (Real und vergleichbar)
- Fachhochschulreife (allg. oder fachgebunden)
- Abitur (allg. oder fachgebundene Hochschulreife)
Bruttogehalt pro Monat
1.359€
1.359€
Berufsfelder
Aufgaben
Justizfachwirte / Justizfachwirtinnen sind als Beamte/-innen des 2. Einstiegsamts der Laufbahngruppe 1 (Fachrichtung Justiz) bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig.
Zu den Aufgaben gehören u. a. die Verwaltung von Akten, Umgang mit dem Publikum, Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen, die Anordnung von Zustellungen und Ladungen, die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle, Schreibarbeiten sowie die Berechnung von Gerichtskosten. Diese Aufzählung der Aufgaben ist nicht vollständig. Sie macht aber deutlich, dass die Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte eine wichtige Kontaktstelle zwischen Bürger und Justiz darstellen. Von ihrem Geschick hängt es in vielen Fällen ab, ob die Justiz ihre Aufgaben erfüllen kann und die Bevölkerung, wenn sie mit der Justiz zu tun hat, in ihren berechtigten Erwartungen nicht enttäuscht wird.
Die Höhe der Besoldung richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Zur Laufbahn des ehemaligen mittleren Justizdienstes gehören die Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Zulage.
Die Ausbildungsvergütung beträgt derzeit ca. 1260 € im Monat.
Die Justizfachwirtausbildung dauert zwei Jahre und 6 Monate und beginnt am 1. September eines jeden Jahres. Sie gliedert sich in fünf Abschnitte:
- Praxis I - 4 Monate
- Lehrgang I - 4 Monate
- Praxis II - 10 Monate
- Lehrgang II - 4 Monate
- Praxis III - 8 Monate
Persönliche Anforderungen:
- hohe Berufsmotivation
- sichere Rechtschreibkenntnisse
- Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit
- Belastbarkeit und Wahrung professioneller Distanz
- Konflikt- und Problemlösefähigkeit
- Analysefähigkeit/Kombinatorisches Denken
- Planungs- und Organisationsfähigkeit
- Gewissenhaftigkeit
- eine Realschule erfolgreich besucht hat,
- eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Justizfachangestellten-, Rechtsanwalts- oder Notarfachangestelltenausbildung erfolgreich abgeschlossen hat oder
- einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind besonders erwünscht und werden bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt.
Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung vorrangig unser Online-Bewerbungsmodul unter folgendem Link:
https://obm2.pmv.niedersachsen.de/dbv3/apply.jsp?id=000829de&dbv3_man=JUV
Die Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbermoduls wird daher über einen anderen Browser empfohlen.
Alternativ können Sie Ihre Bewerbung auch schriftlich per Post oder per E-Mail als PDF-Dokument bis zum 31. Januar 2025 an folgende Adresse übersenden:
OLGCE-Bewerbungen@justiz.niedersachsen.de
Für den Fall, dass Sie die Bewerbung auf schriftlichem Wege einreichen möchten, ist Ihre Bewerbung zu richten an:
Frau Präsidentin
des Oberlandesgerichts
Schloßplatz 2
29221 Celle
Sofern Sie die Bewerbung per E-Mail oder Post übersenden wollen, sind folgende Unterlagen beizufügen:
- (tabellarischer) Lebenslauf
- in unbeglaubigter Ablichtung:
- das letzte Schulzeugnis
- ggf. Zeugnisse über Beschäftigungen seit der Schulentlassung - ggf. Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)
- das Formblatt Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen
- das unterschriebene Einwilligungsformblatt für den Online-Test.
Weitere Informationen finden Sie unter www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de und www.stark-fuer-gerechtigkeit.de.