Im regionalen Geschäftsbereich Hannover der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sind mehrere
Ausbildungsplätze für den anerkannten Ausbildungsberuf Straßenwärter (w/m/d)
zum 01.08.2025 zu besetzen.
Die Ausbildungsplätze stehen voraussichtlich bei den folgenden Straßenmeistereien zur Verfügung:
Straßenmeisterei Berenbostel
Straßenmeisterei Burgdorf
Straßenmeisterei Gronau
Straßenmeisterei Sarstedt
Straßenmeisterei Wennigsen
Ort
Wennigsen
Tätigkeit
Ausbildung
Beginn
01.08.2025
Dauer
3 Jahre
Bewerbungsfrist
01.11.2024
Erforderlicher Abschluss
- Hauptschulabschluss (auch qualifizierender)
- Mittlerer Abschluss (Real und vergleichbar)
- Fachhochschulreife (allg. oder fachgebunden)
- Abitur (allg. oder fachgebundene Hochschulreife)
Bruttogehalt pro Monat
Berufsfelder
Aufgaben
Ausbildungsdauer von 3 Jahren
Ausbildung vor Ort in der Straßenmeisterei und überbetriebliche Ausbildung im Ausbildungszentrum in Mellendorf und Rostrup sowie im Nds. Forstlichen Bildungszentrum in Münchehof
Blockunterricht an den Berufsbildenden Schulen Cadenberge (Landkreis Cuxhaven)
Weitere Bestandteile der Ausbildung sind der Erwerb des Führerescheins der Klasse C/CE sowie die Qualifizierung zum Bedienen von Freischneidern und Motorkettensägen wie auch zum Führen von Flurförderzeugen und Erdbaumaschinen.
Profil
Realschulabschluss oder guter Hauptschulabschluss
gute körperliche Konstitution auch zur Erlangung der Führerscheinklasse C/CE
gutes technisch-mathematisches Verständnis
Spaß an Teamarbeit
Motivation zur körperlichen Arbeit
Handwerkliches Geschick in Verbindung mit dem Interesse an technischen Geräten und Fahrzeugen, persönliche Einsatzfreude, Verantwortungsbewusstsein sowie Teamfähigkeit runden Ihr Persönlichkeitsbild idealerweise ab.
Das bieten wir
Ein Ausbildungsentgelt von derzeit 1.236,- € brutto im 1. Ausbildungsjahr (2. Ausbildungsjahr: 1.290,- € brutto und 3. Ausbildungsjahr: 1.340,- € brutto)
betriebliche Altersversorgung / Zusatzversorgungskasse – VBL
Jahressonderzahlung in Höhe von 95 % des Gehaltes
Vermögenswirksame Leistung
Jahresurlaub von 30 Tagen
Übernahme der Führerscheinkosten (B, C und CE)
Qualifizierung zum Führen von Motorkettensägen und Freischneidern
ein Tablet für die Dauer der Ausbildung
Ausgewogene Kombination aus Theorie und Praxis
Begleitung durch erfahrene Kollegen während der gesamten Ausbildungsdauer
Abschlussprämie bei erfolgreicher Absolvierung der Ausbildung nach § 20 TVA-L-BBiG (derzeit 400,- €)
Gute Zukunftschancen im öffentlichen Dienst
Durch flexible Arbeitszeiten und familienorientierte Arbeitszeitmodelle unterstützen wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die NLStBV hat sich im Rahmen des audit berufundfamilie® zertifizieren lassen.
Schwerbehinderte Personen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Eine Schwerbehinderung/Gleichstellung bitte ich zur Wahrung Ihrer Interessen bereits bei der Bewerbung mitzuteilen und entsprechend zu dokumentieren.
Die NLStBV strebt in allen Bereichen und Positionen an, Unterrepräsentanzen im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) abzubauen. Daher sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht und können nach Maßgabe des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden.
Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen. Für Ihre Tätigkeit bei der NLStBV ist es erforderlich, dass Sie die deutsche Sprache sicher in Wort und Schrift beherrschen (vergleichbar mindestens Sprachniveau C1).
Ihre aussagekräftige Bewerbung übersenden Sie bitte bis zum 01.11.2024 unter Angabe des Stichwortes „Ausbildung Straßenwärter (w/m/d)“ an die
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Hannover
z. Hdn. Herr Radloff
Dorfstraße 17-19
30519 Hannover
oder an mailto:bewerbungen-rgb-hannover@nlstbv.niedersachsen.de. Digitale Bewerbungsunterlagen sind als PDF-Dokument zu übersenden.
Bitte teilen Sie uns unbedingt unter Angabe der Reihenfolge mit, welche Straßenmeisterei (Mehrfachnennungen ausdrücklich erwünscht) für eine Ausbildung in Betracht kommen.
Aus Kostengründen werden eingereichte Bewerbungsunterlagen nur dann zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Soweit Sie Ihrer Bewerbung keinen Rückumschlag beifügen, wird unsererseits davon ausgegangen, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten. In diesem Fall werden Ihre Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichtet.
Zu Zwecken der Durchführung des Bewerbungsverfahrens werden personenbezogene Daten gespeichert. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: http://www.strassenbau.niedersachsen.de/download/132406.Allgemeine Auskünfte zum Ausschreibungsverfahren erhalten Sie von Herrn Philipp Radloff (0511) 39936-111.