Aufgaben
Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern sind im Laufe der Zeit viele Bereiche der richterlichen Tätigkeit übertragen worden und sie sind dadurch zu einem selbstständigen Organ der Rechtspflege geworden. In Ihren Bereichen sind sie in ihren Entscheidungen nur an Recht und Gesetz gebunden und sachlich unabhängig. D.h. sie erledigen diese Aufgaben wie Richterinnen und Richter frei von Weisungen Dienstvorgesetzter nach den bestehenden Gesetzen in eigener Verantwortung.
Rechtpflegerinnen und Rechtspfleger arbeiten vor allem bei den Amts- und Landgerichten sowie in den Staatsanwaltschaften. Sie sind für die Führung von Registern (z. B. Handels- und Vereinsregister und des Grundbuchs), die Zwangsversteigerung von Grundstücken, die Eröffnung von Testamenten und Erteilung von Erbscheinen, die Strafvollstreckung (z. B. Erlassen von Haftbefehlen oder Strafzeitberechnung), die Durchführung von Insolvenzen sowie die Beratung und Überwachung von Vormündern, Pflegern und Betreuern zuständig.Profil
Was solltest du mitbringen:
Entscheidungsfreudigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Durchsetzungsvermögen, Kommunikations- und Kontaktfähigkeit und EinfühlungsvermögenDas bieten wir
Wir bieten moderne, vielseitige und verantwortungsvolle Arbeitsplätze, eine unabhängige und sinnhafte Tätigkeit, attraktive Bezahlung schon während des Studiums, familienfreundliche Arbeitsbedingungen, gute Weiterbildungs- und Aufstiegschancen sowie regionale Einsatzmöglichkeiten vielerorts in Niedersachsen.