Ort
Oldenburg
Tätigkeit
Ausbildung
Beginn
01.07.2025
Arbeitszeit
Vollzeit
Dauer
2 Jahre
Übernahme
Übernahme möglich
Erforderlicher Abschluss
- Hauptschulabschluss (auch qualifizierender)
Weitere akzeptierte Abschlüsse
- Mittlerer Abschluss (Real und vergleichbar)
- Fachhochschulreife (allg. oder fachgebunden)
- Abitur (allg. oder fachgebundene Hochschulreife)
Bruttogehalt pro Monat
1.889€
1.889€
Berufsfelder
Aufgaben
Einstellungsdatum: jedes Jahr zum 01.01. oder 01.07.
Besoldungs-/Entgeltgruppe: Anwärterbezüge nach der Besoldungsgruppe A 7.
Zum 1. Januar und zum 1. Juli eines jeden Jahres werden regelmäßig Beamtenanwärter/-innen für den allgemeinen Justizvollzugsdienst eingestellt. Die Ausbildung dauert insgesamt zwei Jahre. Ziel der Ausbildung ist es, die Anwärterinnen und Anwärter zu befähigen, die Aufgaben des allgemeinen Justizvollzugsdienstes in Zusammenarbeit mit allen im Justizvollzug Tätigen eigenverantwortlich und mit sozialem Verständnis zu erfüllen.
Beschreibung der Tätigkeit:
Die Justizvollzugsfachwirtinnen und Justizvollzugsfachwirte stellen die größte Berufsgruppe in der JVA Oldenburg, arbeiten im Wechselschichtdienst und sind für die Beaufsichtigung und Betreuung von über 400 Inhaftierten verantwortlich.
Der reibungslose Tagesablauf in einer Vollzugsanstalt hängt im Wesentlichen von der Tätigkeit der Justizvollzugsfachwirtinnen und Justizvollzugsfachwirte ab.
Ihnen obliegen im Stationsdienst die Mitwirkung bei der Aufnahme und Entlassung der Gefangenen, die Betreuung und die Mitwirkung bei der Behandlung, die sichere Unterbringung der Gefangenen und die Sorge für Ordnung und Sauberkeit in allen Räumen. Darüber hinaus werden Sie im Vorführ-, Transport-, Besuchs-, Kontroll- oder dem Pfortendienst eingesetzt.
Anforderungsprofil:
- gute Allgemeinbildung,
- soziale Kompetenz, z.B. Kommunikations-, Konflikt-, Kooperations-, Team- und Durchsetzungsfähigkeit und
- persönliche Kompetenz, z.B. Konzentrations-, Beobachtungs- und Belastungsfähigkeit.
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder
- die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU oder
- eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
- eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben
- jederzeitiger Eintritt für die freiheitlich demokratische Grundordnung
- Alter: mindestens 20 Jahre, höchstens 39 Jahre am Tag der Einstellung (für Schwerbehinderte gilt das 45. Lebensjahr)
- erfolgreicher Abschluss der Realschule oder
- Hauptschulabschluss und eine förderliche Berufsausbildung oder eine Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
- oder Nachweis eines als gleichwertig anerkannten Bildungsstandes
Wir möchten Sie kennenlernen!
Schicken Sie uns eine aussagekräftige Bewerbung per E-Mail an
jvol-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund sind erwünscht.