Wir suchen jährlich nach zukünftigen
Justizfachwirtinnen und Justizfachwirten (m/w/d).
Für die Ausbildung bieten wir Einstellungsmöglichkeiten zum 01. September eines jeden Jahres
.Die Ausbildung findet im Landgerichtsbezirk Braunschweig oder Göttingen statt.
Ihre Bewerbung nehmen wir gerne bis zum 31. Dezember für die Einstellung zum 01. September des Folgejahres entgegen.
Ort
Braunschweig
Tätigkeit
Ausbildung
Arbeitszeit
Vollzeit
Dauer
2,5 Jahre
Übernahme
Übernahme möglich
Erforderlicher Abschluss
- Mittlerer Abschluss (Real und vergleichbar)
- Fachhochschulreife (allg. oder fachgebunden)
- Abitur (allg. oder fachgebundene Hochschulreife)
Bruttogehalt pro Monat
Berufsfelder
Aufgaben
Bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sind Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte meist erste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die ratsuchenden Bürgerinnen und Bürger: sie nehmen Anträge an, erteilen Auskünfte und händigen Dokumente aus. Aber nicht nur deswegen sind sie in der Justiz unverzichtbar. Auch intern nehmen die Beamtinnen und Beamten eine Vielzahl wichtiger organisatorischer, verwaltender und rechtlicher Aufgaben wahr – insbesondere in den Abteilungen der Fachgebiete Strafrecht, Zivilrecht, Nachlass, Insolvenzen, Zwangsvollstreckung, Familienrecht, Grundbuch und Register. Die Ausbildung beinhaltet insgesamt drei Praxisphasen in den Ausbildungsgerichten und zwei Lehrgänge, die sich untereinander abwechseln.
Typische Aufgaben:
- sind erste Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger
- verwalten Akten, fertigen Schriftstücke an und nehmen Anträge auf
- erfassen die Gerichtskosten und ziehen diese ein
- führen Protokoll bei Gerichtsverhandlungen
- verteilen selbständig vollstreckbare Ausfertigungen von Urteilen
- berechnen Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige
Profil
Zulassungsvoraussetzungen:
Sie können zur Ausbildung als Justizfachwirt/in zugelassen werden, wenn Sie unter anderem
eine Realschule erfolgreich besucht haben oder
eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Justizfachangestellten-, Rechtsanwalts- oder Notarfachangestelltenausbildung erfolgreich abgeschlossen haben oder
einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand erworben haben
das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben (Ausnahmen sind möglich)
die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG besitzen.
Mit einer Schwerbehinderung werden Sie bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind erwünscht und willkommen.
Das bieten wir
Übernahmemöglichkeiten:
In der Regel können wir allen erfolgreichen Anwärterinnen und Anwärtern (m/w/d) nach der Ausbildung einen Arbeitsplatz bei einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft anbieten.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung gern per E-Mail an:
mailto:OLGBS-Bewerbungen-Justizfachwirt@justiz.niedersachsen.de
Bei der Übersendung bitten wir, die Unterlagen als PDF-Dokument zu speichern und als Dateianhang der E-Mail beizufügen.
Sofern Sie uns lieber per Post erreichen möchten, lautet unsere Anschrift:
Oberlandesgericht Braunschweig<br>- Der Präsident -<br>Bankplatz 6<br>38100 Braunschweig
Wir bitten Sie, Ihre Bewerbungsunterlagen ohne Bewerbungsmappe einzureichen. Die Bewerbungsunterlagen können Ihnen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden. Bitte nutzen Sie die E-Mail-Bewerbung.
Sie erhalten innerhalb von 4 Wochen nach Eingang Ihrer Bewerbung eine Eingangsbestätigung.
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:
ein Bewerbungsanschreiben
einen tabellarischen Lebenslauf (inklusive Angabe zur Staatsangehörigkeit)
eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
ggfs. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigung seit Schulentlassung
ggfs. Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)
das ausgefüllte Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten in Niedersachsen
das unterschriebene Einwilligungsformblatt Online-Test
Sofern Sie als Bundeswehrangehöriger einen Eingliederungsschein bzw. Zulassungsschein in Anspruch nehmen können, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.
Mehrfachbewerbungen
In Absprache mit den Oberlandesgerichten Celle und Oldenburg bitten wir Sie, bei Ihrer Bewerbung mitzuteilen, bei welchem/welchen Oberlandesgericht/Oberlandesgerichten in Niedersachsen Sie sich beworben haben bzw. wo Sie vorrangig eingestellt werden möchten. Bei diesem Oberlandesgericht wird dann auch das strukturierte Auswahlverfahren durchgeführt werden. Dieses Auswahlverfahren für die Ausbildung zum Justizfachwirt/in (m/w/d) wird im Land Niedersachsen einheitlich durchgeführt, sodass die Teilnahme grundsätzlich nur einmal erforderlich ist.
Die erreichten Bewertungen werden untereinander ausgetauscht, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den anderen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden. Ihre Entscheidung werde ich dem Oberlandesgericht Celle bzw. Oldenburg mitteilen.
Aus diesem Grund ist Ihrer Bewerbung auch das Formular bei Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen beizufügen.
Ansprechpartnerin für Ihre Fragen und Empfängerin Ihrer Bewerbung:
Frau Hager (Telefon 0531 488-2402)