Ort
Bückeburg(181km entfernt)
Tätigkeit
Duales Studium
Beginn
01.10.2026
Arbeitszeit
Vollzeit
Dauer
3 Jahre
Bewerbungsfrist
31.01.2026
Erforderlicher Abschluss
- Fachhochschulreife (allg. oder fachgebunden)
Weitere akzeptierte Abschlüsse
- Abitur (allg. oder fachgebundene Hochschulreife)
Bruttogehalt pro Monat
1.319€
Berufsfelder
Aufgaben
Rechtspfleger/-innen sind als Beamte/-innen des ersten 1. Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 in Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Den Dipl.-Rechtspfleger/-innen sind im Laufe der Zeit viele vormals richterliche Aufgaben übertragen worden. Rechtspfleger/-innen sind bei ihren Entscheidungen nur an Recht und Gesetz gebunden und grundsätzlich sachlich unabhängig. Sie erledigen die ihnen übertragenen Aufgaben frei von Weisungen Dienstvorgesetzter.
Rechtspfleger/-innen sind vorrangig in der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der streitverhütenden Rechtspflege, tätig. Hierzu gehört bei Amtsgerichten u. a. die Bearbeitung von Grundbuch-, Nachlass- und Registersachen sowie Vormundschafts-, Familien- und Betreuungssachen.
In der streitigen Gerichtsbarkeit gehören auch die Tätigkeiten auf der Rechtsantragstelle zum Arbeitsgebiet. Von großer Bedeutung ist ferner die Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung; hier werden Forderungspfändungen vorgenommen, Grundstücke versteigert sowie Insolvenzverfahren begleitet.
Bei den Staatsanwaltschaften obliegen Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern in großem Umfang die Aufgaben der Strafvollstreckung, was u. a. die Ladung zu Strafantritten, die Berechnung von Strafzeiten, die Eintreibung von Geldstrafen oder den Erlass von Vollstreckungshaftbefehlen umfasst.
Neben der Tätigkeit in der Rechtspflege ist es auch möglich, in der Gerichtsverwaltung Führungsaufgaben zu übernehmen.
Die Höhe der Besoldung richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Zur Rechtspflegerlaufbahn gehören die Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 mit Zulage.
Die Studienvergütung beträgt derzeit ca. 1470 € im Monat.
Das duale Studium dauert 3 Jahre. Es ist in 4 Abschnitte gegliedert. In zwei dieser Abschnitte (2x 12 Monate) findet das theoretische Studium an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege in Hildesheim statt. In den weiteren zwei Abschnitten (2x 6 Monate) erfolgt die Praxisausbildung an verschiedenen Gerichtsstandorten des Oberlandesgerichtsbezirks Celle (Bückeburg, Burgwedel, Celle, Gifhorn, Hameln, Hannover, Hildesheim, Holzminden, Lüneburg, Neustadt a. Rbge., Peine, Soltau, Stade, Syke, Uelzen, Veden (Aller), Winsen (Luhe) und Walsrode).
Von den Bewerber/-innen wird während und auch nach des Studiums ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität erwartet, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf persönliche Belange und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen.
Persönliche Anforderungen:
- hohe Berufsmotivation
- Entscheidungsfreudigkeit
- Planungs- und Beurteilungsfähigkeit
- Flexibilitäthohes Maß an Textverständnis
- Durchsetzungsvermögen
- Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit
- hohe Belastbarkeit
- Wahrung professioneller Distanzsichere Rechtschreibkenntnisse
- schriftliche Ausdrucksfähigkeit.
Zur Rechtspflegerausbildung kann zugelassen werden, wer
- die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt und
- im Grundsatz das 40. Lebensjahr, im Fall der Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet hat (§ 16 NLVO).
Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung vorrangig unser Online-Bewerbungsmodul unter folgendem Link:
https://obm2.pmv.niedersachsen.de/dbv3/apply.jsp?id=001052de&dbv3_man=JUV
Alternativ können Sie Ihre Bewerbung auch schriftlich per Post oder per E-Mail als PDF-Dokument bis zum 31. Januar 2026 an folgende Adresse übersenden:
OLGCE-Bewerbungen@justiz.niedersachsen.de
Für den Fall, dass Sie die Bewerbung auf schriftlichem Wege einreichen möchten, ist Ihre Bewerbung zu richten an:
Frau Präsidentin
des Oberlandesgerichts
Schloßplatz 2
29221 Celle
Sofern Sie die Bewerbung per E-Mail oder Post übersenden wollen, sind folgende Unterlagen beizufügen:
- (tabellarischer) Lebenslauf
- in unbeglaubigter Ablichtung:
- das letzte Schulzeugnis
- ggf. Zeugnisse über Beschäftigungen seit der Schulentlassung - das Formblatt Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen
- das unterschriebene Einwilligungsformblatt für den Online-Test.